Urteil: Klopfen gegen Wohnungsdecke wegen angeblichen Lärms ist keine Notwehr
Eine Frau fühlt sich von der Nähmaschine ihrer Nachbarin gestört – und klopft immer wieder an die Wohnungsdecke. Das war nicht gerechtfertig, urteilt nun das Amtsgericht München: Sie muss 300 Euro Schmerzensgeld zahlen.
