Drohnenabwehr: Wie die Bundeswehr die Anwohner gefährden will
Seit Monaten wird behauptet, es gäbe immer wieder unerklärliche Drohnenflüge in Deutschland, angeblich vorzugsweise "über Kasernen, Flughäfen und Kraftwerken". Jetzt soll aus diesem Grund das Luftsicherheitsgesetz geändert werden. Allerdings könnte das zu einer unerwarteten Gefährdung der Anwohner führen.
So berichtet etwa der Spiegel über die beabsichtigte Änderung:
"Soldaten sollen etwa Drohnen durch bodengestützte Flugabwehrsysteme abschießen können. Auch der Einsatz von Kampfjets, die Drohnen mit Lenkflugkörpern neutralisieren könnten, soll möglich werden."
Im Bericht wird des Weiteren ein Vorfall erwähnt, bei dem wegen einer niederländischen Warnung zwei Eurofighter aufstiegen, um das Flugobjekt zu bekämpfen – das sich aber als losgerissener Wetterballon entpuppte.
Was jedoch nicht erwähnt wird, ist, dass eine derartige Genehmigung einen für die Anwohner ungefährlichen Vorfall, hinter dem sich einfach private Drohnenenthusiasten verbergen können, zu einem realen Risiko macht. Denn gesetzt den Fall, die Bundeswehr würde solche Drohnen abschießen wollen – in der Regel wird für ein Zielobjekt mehr als eine Rakete eingesetzt, und mindestens die zweite Rakete explodiert nicht, weil sie das Ziel getroffen hat, sondern, mit Glück, in einiger Entfernung in der Luft, unter Umständen aber erst später.
Einzig eine Drohnenbekämpfung mit Schrotflinten, die sich aber nur für vergleichsweise tief fliegende Ziele eignet, oder mit elektronischen Kampfmitteln wäre für die Menschen, die in der Umgebung von Kasernen oder Flughäfen leben, ungefährlich (wobei sich im letzteren Fall immer noch die Frage stellen würde, ob eine Störung der Elektronik nicht auch Probleme für ganz gewöhnliche Kraftfahrzeuge in der näheren Umgebung erzeugen kann).
Ganz zu schweigen davon, dass die Liste der Ziele, die angeblich von vermeintlichen Saboteuren angepeilt werden könnten, noch deutlich länger ist, wenn man den Bericht des Deutschlandfunks liest:
"Anlagen für Energie, Telekommunikation, Verkehr oder Industrie."
Im dicht besiedelten Deutschland würde man vermutlich nur in wenigen Gebieten eine Drohne für mehrere Minuten fliegen lassen können, ohne auf ein derartiges Objekt zu treffen.
In einem Bericht des SWR vor zwei Tagen betonte der befragte Terrorismusexperte:
"Natürlich ist ein Drohnenpilot keine klassische polizeiliche Gefahr wie eine ungesicherte Unfallstelle oder ein Mann mit Waffe vor dem Bankschalter."
Und er wies darauf hin, dass auch ein erfolgreicher Versuch, eine Drohne zum Absturz zu bringen, "Risiken durch herabfallende Gegenstände berge." Die Reaktion, die nun vom scheidenden Kabinett der Ampelkoalition geplant ist, sah er jedenfalls äußerst kritisch:
"Militärische Systeme, die größere Drohnen abschießen können, bergen große Risiken für die Menschen am Boden – ganz unabhängig von der Frage, ob sie in Friedenszeiten in Deutschland eingesetzt werden dürfen. Zumal ein einziger Schuss eines solchen Systems enorm teuer ist – wir reden von sechsstelligen Beträgen."
Einen Nutzen von einer derartigen Änderung des Luftsicherheitsgesetzes dürften jedoch die Rüstungsunternehmen haben, die auf diese Weise in Deutschland ihre Produkte erproben können, Sicherheit der Anwohner hin oder her.
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