Trachtenunternehmer Gössl darf Hausbank nicht die Schuld an der Insolvenz geben
Über die Fortführung des Salzburger Trachtenunternehmens Gössl wird am 13. Jänner entschieden. Geschäftsführer Maximilian Gössl musste indes eine Unterlassungsvereinbarung auf Drängen der Hausbank veröffentlichen.