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Декабрь
2024

Revision erfolgreich: BGH kassiert Rostocker Urteil wegen versuchten Totschlags

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Ein Mann und eine Frau attackieren einen Mann in dessen Wohnung und verletzten ihn schwer. Dafür wurden sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Mann hat nun mit einem Revisionsantrag Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichtes Rostock gegen einen Mann aus Tarnow (Kreis Rostock) wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in einem Revisionsverfahren aufgehoben. Der zum Zeitpunkt des Urteils am 20. März dieses Jahres 33 Jahre alte Mann war von der 3. Großen Strafkammer in Rostock zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Strafausspruch enthalte Rechtsfehler. Das Landgericht habe eine Strafrahmenmilderung nicht geprüft, obwohl hierzu Anlass bestanden habe, so der BGH in seiner Entscheidung. 

Abgelehnt wurde hingegen der Revisionsantrag einer zur Urteilsverkündung 46 Jahre alten Mitangeklagten, die wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren erhielt. Nach den vom BGH nicht in Frage gestellten Feststellungen sprang der Angeklagte im Mai 2023 in Tarnow auf den Brustkorb seines Opfers und warf schließlich eine hölzerne Tischplatte sowie ein Fahrrad auf den regungslosen Geschädigten. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass die wuchtigen Schläge und Tritte zu dessen Tod hätten führen können. Dies sei ihm aber gleichgültig gewesen.

Der Geschädigte erlitt damals schwere Kopfverletzungen - außerdem einen Bruch der Kiefern- und Augenhöhle sowie eine Rippenserienfraktur, weshalb er mehrere Tage in einer Klinik behandelt werden musste. Die beiden Angeklagten hatten ihm laut Gericht "eine Abreibung" verpassen wollen, weil er zuvor Gegenstände aus dem Keller der Mitangeklagten entwendet haben soll. Soweit es den Angeklagten betrifft, verwies der BGH den Fall nun an eine andere Strafkammer des Landgerichtes zurück.