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Декабрь
2024

Steuertipp : Benzin für Dienstwagen reduziert Steuerlast nicht, Nutzungsentgelt schon

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Beim Dienstwagen mindern Ausgaben wie Parkgebühren, Maut oder Fährkosten den geldwerten Vorteil nicht. Anders verhält es sich bei Nutzungsentgelten, hat der Bundesfinanzhof entschieden.