Asma al-Assad: Ehefrau von Baschar al-Assad beantragt offenbar Scheidung
Asma al-Assad hat in Moskau die Scheidung eingereicht und plant offenbar einen Umzug nach London. Eine Petition für medizinische Behandlungen in Großbritannien steht noch aus. Asma al-Assad, die Ehefrau des ehemaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad , hat laut Berichten türkischer und arabischer Medien die Scheidung eingereicht. Zudem strebe sie einen Umzug nach London an. Nach Informationen der "Jerusalem Post" hat Asma al-Assad bei einem russischen Gericht die Erlaubnis beantragt, Moskau zu verlassen, wo sie und ihre Familie seit dem Sturz des Assad-Regimes Zuflucht gefunden haben. Ihr Antrag befindet sich demnach noch in der Prüfung durch die russischen Behörden. Asma al-Assads Mutter bemüht sich um ihre Ausreise Wie die britische Zeitung "Tribune" berichtet, soll der Schritt auch mit gesundheitlichen Problemen zusammenhängen. Asma, die an Leukämie erkrankt ist, habe zusätzlich zu ihrem Scheidungsantrag eine Petition eingereicht, die es ihr ermöglichen soll, dringend benötigte medizinische Behandlungen in Großbritannien zu erhalten. Asma al-Assad wurde 1975 in London als Tochter syrischer Eltern geboren und besitzt sowohl die britische als auch die syrische Staatsbürgerschaft. Vor ihrer Ehe mit Baschar al-Assad, die im Jahr 2000 geschlossen wurde, arbeitete sie als Investmentbankerin in der britischen Hauptstadt. Ihre Mutter, Sahar al-Akhras, die ebenfalls britische Staatsbürgerin und ehemalige Diplomatin ist, soll bereits renommierte Anwaltskanzleien in London eingeschaltet haben, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Asmas Rückkehr zu klären. Der politische Hintergrund der Scheidung macht die Sache noch brisanter. Baschar al-Assad, der über Jahrzehnte eine brutale, diktatorische Herrschaft in Syrien führte, hat mit dem Verlust der Macht und dem Zusammenbruch seines Regimes bereits massive politische Rückschläge erlitten. Das persönliche Zerwürfnis zwischen ihm und Asma könnte laut Experten weiteren Einfluss auf das politische Erbe der Familie haben.