Verbotener Konsum: 42 Bußgeldbescheide wegen Cannabis-Verstößen in Hamburg
Seit April dürfen Erwachsene legal Cannabis konsumieren - unter bestimmten Bedingungen. So ist der Konsum vor Kitas und Schulen verboten. Bei Verstößen greift bisweilen die Hamburger Polizei ein.
In den ersten neun Monaten nach Legalisierung des Cannabis-Konsums hat die Hamburger Polizei 79 Gesetzesverstöße festgestellt. Sie führten zu 42 Bußgeldbescheiden, wie die Innenbehörde mitteilte.
Am häufigsten wurden Konsumenten ertappt, wenn sie Marihuana oder Haschisch in Sichtweite einer Schule oder eines Spielplatzes rauchten, und zwar jeweils 13 Mal. In zwölf Fällen wurden Drogen direkt auf einem Spielplatz konsumiert. Elfmal hatten Personen mehr als die erlaubten 25 Gramm bei sich, in einem Fall hatte jemand mehr als die erlaubten 50 Gramm zu Hause.
Bei den übrigen Verstößen ging es um den Konsum in oder in Sichtweite einer Kinder- und Jugendeinrichtung (acht Fälle), einer öffentlich zugänglichen Sportstätte (fünf), in Gegenwart von Minderjährigen (sechs) oder in einer Fußgängerzone (sechs). Fünf Konsumenten bewahrten ihr Cannabis zu Hause nicht so auf, dass es vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen sicher war.
Mehr als 5.400 Euro an Bußgeldern
Die Stadt kassierte gut 5.400 Euro an Bußgeldern, also im Schnitt 129 Euro pro Bescheid. Möglich sind sehr viel höhere Beträge. Nach der Bußgeldverordnung, die der Senat am 8. Mai verkündet hatte, droht zum Beispiel bei Verstößen gegen den 100-Meter-Mindestabstand zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten eine Strafe von 500 Euro. Wer in Gegenwart von Minderjährigen kifft, riskiert ein Bußgeld von 1.000 Euro.
Unterdessen kann mehr Cannabis in Hamburg legal produziert werden. Das zuständige Bezirksamt Altona hat inzwischen drei Anbauvereinigungen zugelassen. Insgesamt 15 Anträge wurden nach Angaben des Bezirksamts gestellt.