Urteil: Smiley-Form als geschützte Marke - weniger grinsende Kroketten in Kitas und Kantinen
Warenformen sind grundsätzlich frei. In Zukunft wird es aber wohl weniger grinsende Kroketten in deutschen Kitas und Kantinen geben. Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden: Die Smiley-Form ist eine geschützte Marke.