ru24.pro
World News
Декабрь
2024

McCain schützt Smiley-Kroketten: Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet zu Gunsten des Unternehmens

0
Das Smiley ist ein geschütztes Markenzeichen. Gilt das aber auch für Kroketten mit dem Grinsegesicht? Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat jetzt einen langen Rechtsstreit entschieden.