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McCain schützt Smiley-Kroketten: Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet zu Gunsten des Unternehmens

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Das Smiley ist ein geschütztes Markenzeichen. Gilt das aber auch für Kroketten mit dem Grinsegesicht? Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat jetzt einen langen Rechtsstreit entschieden.