„Tod einer unbestimmten Anzahl an Menschen billigend in Kauf genommen“
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Erstmals stehen in Deutschland Geldautomaten-Sprenger wegen Verdachts auf versuchten Mord vor Gericht. Die marokkanischstämmigen Angeklagten aus den Niederlanden sollen in einer Fußgängerzone ohne Rücksicht auf Passanten zugeschlagen haben. Dann sollen sie mit 150 km/h durch eine 50er-Zone gerast sein.