Muss Raser doch ins Gefängnis? Anklage legt Rechtsmittel gegen Urteil ein
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Mit mehr als 200 Stundenkilometern ist er über die A5 gebrettert und hat dabei einen anderen Fahrer in den Tod gerissen. Dafür muss der Unfallverursacher nicht ins Gefängnis. Die Anklage will das Urteil nicht akzeptieren.