Bundesgerichtsentscheid zu Adipositas: IV-Leistungen bei starkem Übergewicht nicht mehr ausgeschlossen
Die Behandelbarkeit von starkem Übergewicht steht einem Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung nicht mehr von vornherein entgegen. Die bisherige Rechtsprechung ging davon aus, dass das starke Übergewicht willentlich überwindbar sei.