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Erbschaften: Wenn das Land erbt

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Wer keine Nachkommen hat oder ihnen das Erbe nicht gönnt, kann auch das Land bedenken. Manchmal schlägt das Land eine Erbschaft aber aus.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern erbt mitunter Geld oder Dinge von Privatleuten. Häufig und viel ist es nicht, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Martin Schmidt hervorgeht. 

Das größte Einzelerbe in den Jahren 2019 bis 2023 belief sich auf rund 52.000 Euro, als 2019 ein Teil einer Landwirtschaftsfläche an das Land fiel. Alle anderen Fälle blieben unter 10.000 Euro. Manchmal betrug das Erbe auch nur einige Hundert Euro. 

Oft gar kein Vermögen da

In 17 der 39 Erbfälle, die für die Jahre 2019 bis 2023 aufgelistet sind, war gar kein Vermögen da. In zwei weiteren Fällen, in denen das Land im Testament stand, schlug es das Erbe aus. Es habe die Gefahr bestanden, für unbekannte Forderungen in Anspruch genommen zu werden, hieß es zur Begründung. 

Das Land kann den Angaben zufolge auf zwei Wegen erben: Indem es als Erbe im Testament bedacht wird, was eher selten vorkommt - oder im Zuge eines sogenannten Fiskalerbes. Das bedeutet, dass der Staat erbt, wenn es keine testamentarischen oder gesetzlichen Erben gibt oder keine ausfindig gemacht werden konnten.

Im Jahr 2019 machte das Land laut Antwort auf die Anfrage 20 Erbschaften, in den drei darauffolgenden Jahren zusammen 19. Für das Jahr 2023 ist kein Erbfall ausgewiesen. Es können aber noch Fälle hinzukommen, wie es weiter hieß. 

Die Feststellung des Landes als Fiskalerbe erfolge durch das Gericht. Das kann Experten zufolge einige Zeit in Anspruch nehmen.