Bausparvertrag: Wie hoch ist die Abschlussgebühr?
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Wie hoch ist die Abschlussgebühr bei Bausparverträgen? Einen Bausparvertrag schließen Sie in der Regel ab, um den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie zu finanzieren. Sie können ihn aber auch dafür nutzen, eine Wohnung oder ein Haus zu modernisieren. Das lassen sich die Bausparkassen natürlich etwas kosten. So wird zunächst eine einmalige Abschlussgebühr fällig. Ihre Höhe ist im Vertrag festgelegt und beträgt meist zwischen 1,0 und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Beträgt die Bausparsumme beispielsweise 100.000 Euro, werden bei einer Abschlussgebühr von 1,0 Prozent also 1.000 Euro allein für den Abschluss des Bausparvertrags fällig. Bei einer Gebühr von 1,6 Prozent sind es 1.600 Euro. Die Gebühr kann auf zwei Arten gezahlt werden: Entweder wird sie Ihnen von Ihren ersten Sparraten abgezogen oder Sie zahlen sie separat in einer Summe. Bei Riester-Bausparverträgen ("Wohn-Riester") wird die Abschlussgebühr über die ersten fünf Jahre verteilt. Günstiger wird es, wenn Sie einen Bausparvertrag für Kinder abschließen. Dann gewähren Bausparkassen oft einen Jugendbonus von bis zu 200 Euro. Liegt die Bausparsumme also bei maximal 20.000 Euro, hebt der Bonus die Abschlussgebühr komplett auf. Welche weiteren Kosten anfallen Zusätzlich zur einmaligen Gebühr zu Beginn fallen oft jährliche Kontoführungsgebühren an. Auch die Sparphase hat ihren Preis. Denn dafür, dass ein Bausparvertrag Sie gegen künftig steigende Zinsen für Kredite absichert, erhalten Sie beim vorangehenden Sparplan meist geringere Zinserträge, als bei anderen Formen der Geldanlage möglich wären. Wie ein Bausparvertrag genau funktioniert, lesen Sie hier. Nicht zulässig sind übrigens Jahresentgelte in der Ansparphase eines Bausparvertrags, auch Servicepauschale oder Bearbeitungsgebühr genannt. Haben Sie diese gezahlt, sollten Sie sie von Ihrer Bausparkasse zurückfordern. Ihr Anspruch auf Erstattung verjährt grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende.