Haft für Mann in Köln wegen Erwerbs von Kriegswaffe - Hawala-Prozess abgetrennt
Wegen des unerlaubten Erwerbs einer Kriegswaffe ist ein Mann vom Landgericht Köln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den 38-Jährigen am Dienstag eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der Mann gestand den Vorwurf während der Verhandlung. Nach Gerichtsangaben gab er an, sie zu seinem Schutz gekauft zu haben, nachdem er Drohungen von ehemaligen Kunden erhalten habe. Der 38-Jährige hatte sich einer Gruppe angeschlossen, die das in Deutschland verbotene Hawala-Banking betrieb.
Dabei wird anonym gegen eine Provision Geld ins Ausland transferiert, so dass Geldflüsse verschleiert werden können. Laut Gericht gab der Angeklagte an, dass die Kunden verärgert waren, weil Teile des Gelds im Zuge der Ermittlungen gegen ihn eingezogen worden waren.
Auch wegen des Hawala-Bankings war der Mann angeklagt, ihm wurden Geldwäsche und Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Allerdings gab es Unklarheiten hinsichtlich der transferierten Gelder, bisher war von 348 Millionen Euro die Rede. Deshalb wurde das Verfahren abgetrennt und soll voraussichtlich im März beginnen.