Vorsicht bei größeren Geschenken
Der Freibetrag für Schenkungen liegt bei 400.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Auch Sachbezüge können dazuzählen. Das muss man dabei beachten.
Der Freibetrag für Schenkungen liegt bei 400.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Auch Sachbezüge können dazuzählen. Das muss man dabei beachten.