Cannabis-Legalisierung: Cannabis-Sündern drohen ab Januar Bußgelder
Mit einem neuen Bußgeld-Katalog werden Cannabis-Sünder zur Kasse gebeten. Ab Januar 2025 können in Brandenburg für Verstöße bis zu 30.000 Euro fällig werden.
Wer gegen das Cannabis-Gesetz verstößt, muss ab 1. Januar 2025 mit Bußgeldern rechnen. Bei den Sanktionen geht es laut Gesundheitsministerium vor allem um den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Nach dem neuen Bußgeld-Katalog kann der Cannabiskonsum in Verbotszonen mit 50 Euro bis 500 Euro oder der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden, wie das Ministerium mitteilte.
1.000 Euro-Bußgeld bei Verstoß gegen erlaubte Cannabis-Mengen möglich
In Deutschland darf jeder Erwachsene bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mit sich führen. Zu Hause dürfen erwachsene Personen bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen. Werde die erlaubte Menge um bis zu 5 Gramm unterwegs oder um 10 Gramm zu Hause überschritten, gelte dies als Ordnungswidrigkeit, so das Ministerium. Hier kann ein Bußgeld von 250 bis 1.000 Euro fällig werden. Nach wie vor bleibt der Besitz größerer Mengen Cannabis strafbar und es droht eine erhebliche Freiheits- oder Geldstrafe, wie die Behörde mitteilte.
Bußgeld kann für Anbauvereine bis zu 30.000 Euro betragen
Das Bußgeld kann teils bis zu 30.000 Euro betragen, wenn Anbauvereinigungen beispielsweise gegen Regelungen für die Sicherung und den Transport von Cannabis sowie die Einfuhr von Samen verstoßen. Die Höhe des Bußgeldes für Ordnungswidrigkeiten sei aber vom Einzelfall abhängig, hieß es in dem im Amtsblatt veröffentlichen Bußgeld-Katalog. Auch die finanzielle Situation der betroffenen Person könne ausschlaggebend sein.
Zuständig für die Sanktionen ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit. Bislang hat die Behörde in Brandenburg drei Anbauvereinigungen für Cannabis genehmigt.