Kartellverfahren: Verbotene Absprachen: Strabag muss Millionen-Bußgeld zahlen
Bei der Auftragsvergabe für die Sanierung einer Kölner Rheinbrücke gab es im Bieterverfahren illegale Verabredungen. Nach einem anonymen Hinweis flog der Deal auf.
Wegen verbotener Absprachen bei einer Ausschreibung für die Sanierung einer Kölner Rheinbrücke hat das Bundeskartellamt gegen das Bauunternehmen Strabag (Köln) eine Geldbuße in Höhe von 2,8 Millionen Euro verhängt. Wie die Behörde mitteilte, gab es die Absprachen bei der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke Anfang 2017.
Mitarbeitende der Unternehmen Strabag und Kemna Bau Andreae (Pinneberg) hatten demnach vereinbart, dass Kemna bei der Ausschreibung ein Scheinangebot abgibt, damit eine Bietergemeinschaft unter Beteiligung der Strabag den Zuschlag erhält. Als Gegenleistung hatte Kemna eine Ausgleichszahlung erhalten.
Anonymer Hinweis brachte Verfahren in Gang
Die Ermittlungen waren durch einen anonymen Hinweis in Gang gekommen. Das Verfahren gegen Kemna wurde unter Anwendung einer Kronzeugenregelung schließlich eingestellt: Kemna hatte mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Erst durch die von Kemna vorgelegten Beweismittel sei der Nachweis der Tat ermöglicht worden, teilte die Behörde weiter mit.
Die Strabag AG habe während des Verfahrens ebenfalls kooperiert und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Der Bußgeldbescheid ist laut Bundeskartellamt rechtskräftig.
Durchsuchungsaktion im September 2021
Laut Bundeskartellamt sind solche sogenannten Submissionsabsprachen strafbar. Für die Verfolgung der Unternehmen ist das Bundeskartellamt, für die Verfolgung der beteiligten Personen die Staatsanwaltschaft zuständig. Im vorliegenden Fall hatte das Kartellamt im September 2021 gemeinsam mit Kripo und Staatsanwaltschaft Köln eine Durchsuchungsaktion durchgeführt. Über den aktuellen Stand der strafrechtlichen Ermittlungen wurde zunächst nichts bekannt.