Wohnen: Sozialer Wohnungsbau: Mehr Landesgeld und andere Förderung
Ausreichend bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen sei eine der drängendsten sozialen Aufgaben, betont die Finanz- und Bauministerin. 2025 gibt es neue Förderkonditionen.
Rheinland-Pfalz setzt mehr Landesmittel für den sozialen Wohnungsbau ein und verändert die Förderkonditionen. Mit dem Doppelhaushalt 2025/26 werden sich die Fördermittel pro Jahr auf 350 Millionen Euro jährlich belaufen, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen (SPD) in Mainz. Im laufenden Jahre betrage die Summe rund 177 Millionen Euro.
Die soziale Wohnraumförderung sei einer der großen Schwerpunkte im kommenden Haushalt, versicherte die Ministerin. "Ausreichend bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen ist eine der drängendsten sozialen Aufgaben unserer Zeit." Ziel der Landesregierung sei, dass auch in einem veränderten Marktumfeld mehr bezahlbare Wohnungen in Rheinland-Pfalz entstehen.
Ahnen kündigte gleichzeitig Anpassungen der Förderkonditionen an. Grund seien die veränderten Rahmenbedingungen beim Wohnungsbau sowie des Kapitalmarktes. Die Förderung des Baus von sozialen Mietwohnungen erfolgt mittels vom Land im Zins verbilligter Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und Tilgungszuschüssen.
Die Höhe der Grunddarlehen soll nach Angaben der Finanz- und Bauministerin unangetastet bleiben. Die Tilgungszuschüsse – also die direkten Zuschüsse, welche die Bauherren vom Land bekommen und welche die Rückzahlungsbeträge der Darlehen mindern – sollen jedoch angepasst werden. Die Änderungen werden am 1. Januar 2025 in Kraft treten.