Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt
Nach dem Tod einer Vierjährigen muss ein Narkosearzt zehneinhalb Jahre in Haft. Die Kammer am Landgericht Frankfurt ist überzeugt: Die Hygienefehler des Arztes waren schuld am Tod des Mädchens.
Nach dem Tod einer Vierjährigen muss ein Narkosearzt zehneinhalb Jahre in Haft. Die Kammer am Landgericht Frankfurt ist überzeugt: Die Hygienefehler des Arztes waren schuld am Tod des Mädchens.