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Ноябрь
2024

„Ab 14 Jahren können Kinder entscheiden, ob und wann sie das Geschlecht ändern“

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Das Selbstbestimmungsgesetz ist in Kraft. Damit lässt sich der Geschlechtseintrag und der Vorname leichter ändern. „Keine Beratung mehr nötig, kein ärztlicher Termin mehr Pflicht“, sagt Dorothea Schupelius bei WELT TV.