„Ab 14 Jahren können Kinder entscheiden, ob und wann sie das Geschlecht ändern“
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				Das Selbstbestimmungsgesetz ist in Kraft. Damit lässt sich der Geschlechtseintrag und der Vorname leichter ändern. „Keine Beratung mehr nötig, kein ärztlicher Termin mehr Pflicht“, sagt Dorothea Schupelius bei WELT TV.				
			
			
			
			
						
						
						
					
		