Keine Klage von Österreich gegen EU-Renaturierungsgesetz
Österreich wird keine Nichtigkeitsklage gegen das EU-Renaturierungsgesetz einbringen. Einen entsprechenden Bericht des "Standards" bestätigte ein Sprecher von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gegenüber der APA. Das dafür notwendige Einvernehmen mit den betroffenen Ministerien konnte demnach "nicht hergestellt werden", hieß es in einer Stellungnahme. Die Frist für die Einbringung der Klage wäre nun abgelaufen.