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Wohngeld: Welche Unterlagen brauche auch für den Antrag?

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Das Geld für die Miete ist knapp? Wer wenig Einkommen zur Verfügung hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beziehen. Wir zeigen Ihnen, wie. Um ärmere Haushalte bei den Wohnkosten zu entlasten, gibt es vom Staat einen Zuschuss. Wohngeld nennt sich die Leistung, von der sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren können. Wir erklären Ihnen, wer Anspruch darauf hat, wie sich die Höhe des Wohngelds berechnet und was Sie tun müssen, um es zu beantragen. Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Anspruch auf Wohngeld vom Staat haben Mieter und Untermieter, deren monatliches Gesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Auch einkommensschwache Eigentümer können einen Zuschuss erhalten, wenn sie die Immobilie selbst nutzen. Lastenzuschuss nennt sich das dann. Etwa 7 Prozent aller Wohngeldempfänger leben in einer eigenen Immobilie. Ende 2023 profitierten bundesweit rund 1,2 Millionen Haushalte vom Wohngeld. Laut Statistischem Bundesamt erhielten sie im Schnitt 300 Euro im Monat – 110 Euro mehr als vor der Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat. Auch die Anzahl der Wohngeldbezieher stieg dadurch stark: Zuvor hatten rund 650.000 Haushalte die Leistung bekommen. Inzwischen profitieren auch Bürger, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe erhalten. Miete nicht gezahlt: Wann Ihnen der Vermieter kündigen darf Bezahlbare Miete: Zehn Tipps, wie Sie eine günstige Wohnung finden Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Bürgergeld oder BAföG. Denn bei diesen Transferleistungen sind die Wohnkosten schon berücksichtigt. Wie wird Wohngeld berechnet? Die genaue Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Basis für die Berechnung ist das Haushaltsgesamteinkommen, die Miete und die Anzahl der Haushaltsmitglieder. Bei der Einkommensberechnung wird vom Bruttoeinkommen ausgegangen. Davon werden Freibeträge und Pauschalen abgezogen. Als Miete werden die Kaltmiete und Nebenkosten berücksichtigt – also etwa Wasser, Abwasser und Grundsteuer , nicht aber Heiz- und Warmwasserkosten. Im Wohngeldgesetz (WoGG) sind allerdings Obergrenzen für die Miete verankert. So zählt nicht unbedingt die tatsächliche Miete; stattdessen gibt es sieben Mietenstufen (§12 WoGG). Je höher die Stufe, in die Sie eingeteilt werden, desto höher ist auch die Miete, die für die Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Beispiele: In München (Mietenstufe VII) wird für die Miete eines Zwei-Personen-Haushalts eine Miete von maximal 788 Euro berücksichtigt, in Stuttgart, Frankfurt , Hamburg und Köln (alle Mietenstufe VI) eine Miete von bis zu 716 Euro. Liegt die tatsächlich gezahlte Miete höher, gibt es trotzdem nicht mehr Wohngeld. Rechnet man den Heizkostenzuschlag und die Klimakomponente ein (siehe unten), steigen die Höchstbeträge. Für den Zwei-Personen-Haushalt in München zum Beispiel auf bis zu 955,40 Euro im Monat. Heizkosten fließen in Berechnung ein Seit der Wohngeldreform gibt es zudem eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht. Eine Klimakomponente berücksichtigt Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen. Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld angepasst. Es soll dann um durchschnittlich 15 Prozent steigen, was rund 30 Euro im Monat entspricht. Hintergrund ist, dass die Ampelkoalition im August 2024 eine Verordnung zur Fortschreibung des Wohngelds beschlossen hat. Das zuständige Ministerium prüft nun alle zwei Jahre, wie sich die Preise für Wohnen entwickelt haben und passt das Wohngeld darauf an. Wohngeldrechner nutzen Wie viel Sie möglicherweise bekommen, können Sie mit dem Wohngeldrechner des Bauministeriums herausfinden. Noch ausführlicher ist der Stadtentwicklungsrechner in Berlin , mit dem Sie Berechnungen für alle Bundesländer durchführen können. Wie viel Einkommen darf ich haben, um Wohngeld zu bekommen? Auch das hängt von der jeweiligen Mietstufe ab, in die Sie einsortiert werden, sowie der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen Einkommensobergrenzen (nach Abzug der Freigrenzen und Pauschalen etwa für Steuer und Sozialversicherung, Stand: 2024). Wo kann ich Wohngeld beantragen? Wohngeld gibt es nach §22 WoGG nur auf Antrag. Das Geld wird in der Regel ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag stellen. Rückwirkend können Sie den Mietzuschuss nicht bekommen. Ausnahme: Sie haben zunächst Bürgergeld oder Grundsicherung beantragt, diese Leistung aber nicht bekommen. In diesem Fall fließt das Wohngeld mit dem Monat der Antragstellung auf diese Leistungen, wenn Sie es innerhalb von vier Wochen nach der Absage beantragen. Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin beim Wohngeldamt, um den Antrag persönlich abzugeben. Das kann die Bearbeitung beschleunigen, da der Sachbearbeiter Sie direkt auf fehlende Angaben oder Unterlagen hinweisen kann. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer zwischen drei und sechs Wochen. Nebenkosten: Was Sie als Mieter zahlen müssen und was nicht In der Regel fließt der staatliche Zuschuss zwölf Monate lang (während der Corona-Pandemie zum Teil auch 18 Monate). Anschließend müssen Sie das Wohngeld neu beantragen. Tun Sie das am besten etwa zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums, damit Ihr Antrag rechtzeitig geprüft werden kann und Sie das Geld ohne Unterbrechung erhalten. Sollten Sie umziehen – egal, ob in eine andere Stadt oder nur in eine andere Wohnung –, müssen Sie einen neuen Erstantrag auf Wohngeld stellen. Sinkt die Anzahl der Haushaltsmitglieder, verringert sich die Miete um mehr als 15 Prozent oder steigt Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent, sind Sie verpflichtet, das der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andersherum sollten Sie einen Erhöhungsantrag stellen, wenn mehr Menschen in Ihrem Haushalt leben, die Miete um mehr als 15 Prozent steigt oder Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent sinkt. Kann ich Wohngeld online beantragen? In der Corona-Pandemie hat das Bundesinnenministerium die Wohngeldstellen angewiesen, das Verfahren zu vereinfachen. Seitdem können Berechtigte in einigen Ämtern den Antrag auch formlos per E-Mail oder am Telefon stellen. Antragsformulare zum Download Das Antragsformular können Sie online herunterladen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht nach Bundesländern: Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Baden-Württemberg Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Bayern Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Berlin Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Brandenburg Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Bremen Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Hamburg Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Hessen Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Mecklenburg-Vorpommern Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Niedersachsen Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Nordrhein-Westfalen Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Rheinland-Pfalz Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss im Saarland Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Sachsen Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Sachsen-Anhalt Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Schleswig-Holstein Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss in Thüringen Welche Unterlagen muss ich beim Wohngeldantrag einreichen? Damit Ihr Wohngeldantrag vollständig ist, benötigen Sie neben dem amtlichen Antragsvordruck für den Miet- oder Lastenzuschuss weitere Unterlagen und Nachweise. Zusätzlich verlangt das Wohngeldamt: Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe zu Größe und Baujahr des Wohnraums) Mietvertrag und Mietquittung Personalausweis oder Reisepass Meldebestätigung Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen) Je nach Ihrer familiären und finanziellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Dazu zählen etwa: Steuerbescheid über die Einkommenssteuer Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge Kontoauszüge Unterhaltsnachweise Pflegegeldnachweis Schwerbehindertenausweis Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Bafög-Bescheid Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag , Elterngeld Leistungsbescheid für Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld Rentenbescheide Schul- oder Studienbescheinigung Darlehensverträge mit ersichtlichen monatlichen Belastungen Lebensversicherungen Bausparverträge