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Октябрь
2024

Erbe ausschlagen beim Ehepartner: Das sind die Folgen

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Es kann gute Gründe geben, ein Erbe auszuschlagen. Doch das sollten Sie nicht tun, ohne sich über die Folgen bewusst zu sein. Hohe Schulden, ein marodes Haus – nicht immer ist ein Erbe ein finanzieller Segen. Auch für Ehepartner kann es daher sinnvoll sein, das Erbe des verstorbenen Partners auszuschlagen. Wir klären die häufigsten Fragen dazu. Kann ich das Erbe meines Mannes ablehnen? Ja. Jeder Erbe hat grundsätzlich die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Das gilt auch für das Erbe Ihres Ehemanns. Nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten Ehepartner ein Viertel des Erbes, wenn der Verstorbene Kinder oder Enkel hinterlässt. Gibt es außer Ihnen nur Verwandte der zweiten Ordnung, das heißt Eltern und Geschwister, erben Ehepartner die Hälfte. Lesen Sie hier, wie die gesetzliche Erbfolge genau aussieht. Gibt es ein Testament , hat Ihr Ehemann seinen Nachlass womöglich anders geregelt. Liegt dieses dem Nachlassgericht vor, meldet sich dieses nach dem Tod automatisch bei Ihnen. Andernfalls müssen Sie sich selbst einen Überblick über das Erbe verschaffen. Lesen Sie hier, wann Sie das tun sollten und wie Sie vorgehen müssen. Was passiert, wenn der Ehepartner das Erbe ausschlägt? Schlägt der Ehepartner das Erbe aus, geht die Erbschaft inklusive möglicher Schulden an die nächste Person in der Erbfolge über. Wer minderjährige Kinder hat, muss das Erbe als gesetzlicher Vertreter also für sie mit ausschlagen. Schlägt jeder Erbe die Erbschaft aus, erbt am Ende der Staat. Hat eine Erbausschlagung Einfluss auf die Witwenrente? Nein. Haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente , bleibt dieser auch dann bestehen, wenn Sie das Erbe Ihres Ehepartners ausschlagen. Denn vererbt werden grundsätzlich nur solche Ansprüche, der der Verstorbene vor seinem Tod erworben hat. Die Witwenrente ist aber eine Leistung, die Hinterbliebenen zusteht. Lesen Sie hier, welche Irrtümer zur Witwenrente noch verbreitet sind. Wer zahlt die Beerdigung, wenn die Erben das Erbe ausschlagen? In diesem Fall muss der nächste in der Erbfolge für die Beerdigungskosten aufkommen, sofern er zahlungsfähig ist. Schlagen alle Erben die Erbschaft aus, kann es trotzdem passieren, dass Sie die Beerdigung zahlen müssen. Je nachdem, wie weit oben Sie in der Reihenfolge für die Kostentragungspflicht stehen und ob Sie die Kosten tragen können. In dieser Reihenfolge werden Angehörige verpflichtet, die Bestattungskosten zu zahlen: Ehepartner/eingetragene Lebenspartner Kinder Eltern Geschwister nicht angeheiratete Partner andere Sorgeberechtigte Großeltern Enkel entferntere Verwandte (bis dritten Grades) Gibt es niemanden in dieser Reihe, der solvent genug ist, die Beerdigung zu zahlen, springt der Staat ein. Er bedient sich dann entweder aus dem Nachlass – sofern möglich – oder greift auf eine sogenannte Sozialbestattung zurück. In diesem Fall fällt die Beerdigung sehr einfach aus, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.