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Октябрь
2024

Pflegende Angehörige: Übergangsregelung für Pflege-Nachbarschaftshilfe verlängert

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Bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger kommen Familien oft an ihre körperlichen und psychischen Grenzen. Ehrenamtler können sie unterstützen.

Das Sozialministerium verlängert eine Übergangsregelung bei der Nachbarschaftshilfe für Angehörige von Pflegebedürftigen in Thüringen. Ehrenamtler, die diese Familien bei der Pflege unterstützen, können sich nunmehr bis Ende 2025 ohne den dafür eigentlich erforderlichen Schulungskurs bei der jeweiligen Pflegekasse registrieren lassen, wie das Ministerium mitteilte. 

Bis dahin müssen sie die erforderliche Schulung allerdings nachholen und den Nachweis bei den Kassen einreichen. Grund für die Verlängerung ist das bislang nicht flächendeckende Angebot für solche Kurse. 

Helfer erhalten Aufwandsentschädigung

Eine Regelung zur Nachbarschaftshilfe in der häuslichen Pflege gibt es in Thüringen seit dem Frühjahr. Nachbarschaftshelfer sollen Angehörige unterstützen, die durch die Pflege oft an ihre Grenzen kommen. Die Ehrenamtler können Pflegebedürftige beispielsweise zu Arztbesuchen begleiten, mit ihnen spazieren gehen oder sie beim Ausfüllen von Formularen unterstützen. Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von 125 Euro. 

Voraussetzung ist eine Registrierung bei den Pflegekassen, die an die absolvierte Schulung gebunden ist. In den Kursen geht es unter anderem um den richtigen Umgang mit Demenzkranken, die Helfer können sich aber auch über die körperlichen und seelischen Belastungen der Nachbarschaftshilfe austauschen.

Der Übergangszeitraum war ursprünglich bis Ende 2024 befristet. Mit der Verlängerung soll nun bis Ende 2025 ein flächendeckendes Kursangebot aufgebaut werden. Vor allem sei ein Online-Kursangebot geplant, das orts- und zeitunabhängig zur Verfügung stehe, so das Ministerium. In Thüringen leben nach Zahlen des Statistischen Landesamtes mindestens 167.000 Pflegebedürftige (Stand Dezember 2021), von denen etwa 123.000 zu Hause von Angehörigen betreut werden.