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Berufsunfähigkeit: Ist diese Klausel in der BU-Versicherung Fluch oder Segen?

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar, doch die Arbeitsunfähigkeits-Klausel bietet nur selten Mehrwert. Ohne sorgfältige Abwägung kann sie unnötige Kosten verursachen.

Eine schwere Krankheit oder ein unerwarteter Unfall können das Leben von einem auf den anderen Tag verändern. Monatelange Ausfälle sind nicht selten, sei es durch eine Operation oder eine langwierige Reha. Während der Körper Zeit braucht, um zu heilen, stellen sich schnell finanzielle Sorgen ein. Das Problem: Selbst eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt in der Regel erst nach einigen Monaten. Hier setzt die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) ein und fängt die Zeit ab, bis die BU greift.

Disclaimer Capital

Die BU zählt zu den wichtigeren Versicherungen, darin sind sich Verbraucherschützer und Makler einig. Bei einigen BUs kann man zusätzlich eine AU-Klausel hinzufügen. Und auch die AU-Klausel kann in einigen Fällen sinnvoll sein. "Sie beinhaltet keine Überversicherung, sondern bedeutet eine Erleichterung im Leistungsfall", erklärt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen und Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Klausel vereinfacht nämlich den Zugang zu finanzieller Unterstützung bei temporären Erkrankungen. Denn in der Regel genügt eine ärztliche Krankschreibung, eben die AU, um Zahlungen zu erhalten. 

Allerdings ersetzt die AU-Klausel dauerhaft nicht den aufwendigeren Antrag auf Auszahlungen aus der BU. Mit einer AU erhalten Versicherte für eine bestimmte Dauer, meist einige Monate, Geld von der Versicherung. Wird die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit zur andauernden Berufsunfähigkeit, müssen Versicherte einen separaten Antrag stellen. Neben einer gesundheitlichen Einschränkung müssen sie dann auch nachweisen, dass sie in ihrer ausgeübten Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt sind.

Steigende Beiträge, lange Wartezeiten

Die AU-Klausel kann zwar eine wertvolle Unterstützung bieten, bringt jedoch auch zusätzliche Kosten mit sich. Die Prämien der BU steigen, wenn eine AU-Klausel im Vertrag enthalten ist. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Beiträge am Beruf und persönlichen Merkmalen wie Vorerkrankungen der jeweiligen Berufstätigkeit. Personen in Berufen mit höherem Risiko könnten mit erheblich höheren Prämien rechnen. Eine AU-Klausel verteuert dann möglicherweise eine ohnehin schon hohe Prämie. 

Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Ein wichtiger Punkt ist auch die Beitragsdynamik in der BU. Um Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen, steigen sowohl die Beiträge als auch die Versicherungssummen jährlich. Dies gilt auch für die AU-Klausel, was bedeutet, dass die laufenden Kosten im Laufe der Zeit weiter zunehmen.

Angesichts dieser Faktoren ist es entscheidend, die langfristigen Kosten der AU-Klausel gegen ihren Nutzen abzuwägen. "Die AU-Klausel halte ich bei Berufsbildern mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen, wie zum Beispiel dem eines Gastronomen, für durchaus sinnvoll", erklärt Tobias Bierl, Geschäftsführer der Finanzberatung Bierl. Allerdings ist die lange Wartezeit, bis die Versicherung wirklich auszahlt, ein zentraler Nachteil der AU-Klausel. Denn die AU-Klausel deckt zwar auch die ersten sechs Monate einer Arbeitsunfähigkeit ab, allerdings erst rückwirkend. Wer in den sechs Monaten bis zur ersten Auszahlung keine ausreichenden Ersparnisse hat, riskiert finanzielle Engpässe. 

Krankentagegeld kann sinnvoller sein

Hier bieten Krankentagegeld-Versicherungen oft einen besseren Schutz, da sie in der Regel deutlich früher, oft ab der siebten Woche einer Krankschreibung, Leistungen auszahlen. Diese Versicherung kann eine nützliche Absicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige sein, insbesondere weil das gesetzliche Krankengeld nicht immer den Einkommensverlust ausreichend abfedert. "Grundsätzlich ist aus unserer Sicht in vielen Konstellationen ein Krankentagegeld sogar etwas sinnvoller als die AU-Klausel", sagt Bierl. Die Kombination sei im Vermittlermarkt nicht so beliebt, da sie einen höheren Beratungsaufwand erfordere. Der BU-Experte empfiehlt aber gerade Privatversicherten, das Krankentagegeld (KTG) einer AU-Klausel vorzuziehen. Ein KTG zahlt in der Regel ab dem 43. Tag und fängt damit mögliche Einkommensverluste frühzeitig auf. Meist sind die monatlichen KTG-Prämien überschaubar. Allerdings können auch hier die Beiträge mit der Zeit steigen. 

Versicherungen kombinieren

Der Vorteil bei einer Kombination aus KTG und BU ohne AU-Klausel: Wer irgendwann Kosten reduzieren möchte oder muss, kann das KTG kündigen und stattdessen beispielsweise selbst finanzielle Rücklagen bilden. Eine BU zu kündigen, davon raten Experten in aller Regel an. Denn später kommt man gar nicht mehr oder nur unter höheren Kosten wieder an den Versicherungsschutz. Wer allerdings eine BU mit AU-Klausel abgeschlossen hat, kann die Vertragsbedingungen nicht nachträglich ändern. Sprich: Ist die AU-Klausel einmal da, müssten Versicherte ihren kompletten BU-Schutz kündigen, um sie wieder loszuwerden. 

Eine Kombination von Krankentagegeld und einer BU mit AU-Klausel bringt in der Regel wenige Vorteile. Im schlimmsten Fall müssen Versicherte sogar Leistungen zurückzahlen, falls Rückforderungsansprüche in den Vertragsbedingungen der Versicherungen festgelegt sind.