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Wohngeld beantragen: Verbraucherzentrale warnt vor dieser Betrugswebseite

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Verbraucherschützer warnen vor einer Website, auf der angeblich Wohngeld beantragt werden kann. Nutzer zahlen Geld für nichts und ihre Daten werden missbraucht. "Wohngeld jetzt online beantragen" heißt es auf der Internetseite online-wohngeld.de. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten denken, dass sie dort einen Antrag auf Wohngeld stellen können. Dem ist aber nicht so. Die Website verschweigt, dass Nutzerinnen und Nutzer nach dem Ausfüllen des Online-Antrags anschließend eine Rechnung über 29,99 Euro erhalten – und ihr Antrag nicht einmal an die zuständige Behörde weitergeleitet wird. "Sie haben also gar kein Wohngeld beantragt", warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Tausende falsche Anträge Die angeblichen Anträge würden vom Betreiber der Website, der SSS-Software Special Service GmbH, an das Bauministerium (BMWSB) weitergeleitet, so die Verbraucherschützer. Nach Angaben des BMWSB seien dort bereits Tausende Anträge per Post eingegangen. Das Ministerium sei jedoch nicht zuständig und werde die Anträge nicht bearbeiten. Der vzbv warnt davor, persönliche Daten auf der Website einzugeben. Denn der versprochene Service, Wohngeld bei einer (zuständigen) Wohngeldstelle zu beantragen, werde nicht erfüllt. Nach Angaben der Betreiber würden "formlose fristwahrende Erstanträge" erstellt. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern sind diese Anträge jedoch nicht fristwahrend. Versteckte Kostenfalle Außerdem könnten Verbraucherinnen und Verbraucher bei normaler Bildschirmauflösung den Preis nicht erkennen, wenn sie direkt oben auf "Jetzt beantragen" klicken. In diesem Moment scrollt die Seite nach unten zum Antragsformular. Der Preis befinde sich nicht in der Nähe des Buttons "Kostenpflichtig bestellen". Der Nutzen der Website werde nicht klar kommuniziert. Verbraucherschützer raten Bedürftigen, den Antrag auf Wohngeld unbedingt bei der zuständigen Wohngeldstelle ihrer Kommune zu stellen. Denn Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Anbieter wegen unzureichender Information abgemahnt und erwägt je nach Reaktion eine Unterlassungsklage. Außerdem wird eine Sammelklage geprüft, um das Geld der geschädigten Verbraucherinnen und Verbraucher zurückzuholen.