Nahost: Frankfurt verbietet Pro-Palästina-Demo am 7. Oktober
Am Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel wollten propalästinensische Gruppen in Frankfurt demonstrieren. Die Stadt ist dagegen eingeschritten.
Frankfurt hat eine für den 7. Oktober angemeldete propalästinensische Demonstration verboten. Das teilte die Stadt mit. "An diesem Tag vor einem Jahr geschah der größte Massenmord an Juden seit der Schoah. Diese Kundgebung ausgerechnet am 7. Oktober, dem Jahrestag des Hamas-Terrorangriffs, anzumelden, ist eine extreme Provokation, die wir zutiefst verurteilen", erklärten Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) und Ordnungsdezernentin Annette Rinn laut Mitteilung.
Das Demonstrationsrecht sei ein sehr hohes Gut, erläuterten Josef und Rinn. "Wenn allerdings zu befürchten ist, dass es im Rahmen der Demonstrationen Straftaten wie Volksverhetzung, Aufrufe zu Straftaten sowie israelfeindliche und antisemitische Äußerungen geben wird und nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist, dann müssen wir handeln." Deshalb habe die Stadt die Kundgebung unter dem Titel "Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit" verboten.
Hessens Antisemitismusbeauftragter forderte Verbot
Zuvor hatte auch der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker ein Verbot der geplanten Demonstration in Frankfurt gefordert. "Wenn am ersten Jahrestag der barbarischen Hamas-Massaker im Süden Israels Sympathisanten des Terrors zur Demonstration in Frankfurt aufrufen, dann ist dies eine zutiefst antisemitische Unmenschlichkeit, eine absolute Provokation, die so nicht stattfinden darf", sagte Becker.
Am 7. Oktober 2023 hatten islamistische Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen von Gaza aus Israel überfallen. Bei den überraschenden Angriffen über Land, See und Luft töten sie rund 1.200 Menschen und verschleppen etwa 240 in den Gazastreifen. Israel reagiert mit harten Gegenangriffen.
Bei ähnlichen Demonstrationen war es nach Verboten der Stadt in der Vergangenheit oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen. Die Kundgebungen waren von verschiedenen Instanzen bis knapp vor Beginn abwechselnd erlaubt und verboten worden.