„Wir reden hier nicht von Kavaliersdelikten“
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Geldautomatensprengungen sollen zukünftig mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren geahndet werden. „Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sollte tunlichst als Verbrechen eingestuft werden“, sagt Heiko Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).