Thüringen: Erfolg für CDU vor Verfassungsgericht
Die CDU hat vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Erfolg verbuchen können. AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler muss eine Abstimmung zulassen. Im Streit mit dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung war die CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof in mehreren Punkten erfolgreich. Die höchsten Thüringer Richter erließen auf CDU-Antrag eine einstweilige Anordnung, an die sich der Alterspräsident halten muss. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags die Neufassung der Tagesordnung vom 19. September im Plenum zur Abstimmung zu stellen. Einen Teil der anderen Anträge hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Das gab das Gericht am späten Freitagabend bekannt. Richter geben korrekten Ablauf vor Treutler hatte die Ablehnung der Debatte damit begründet, dass der neue Landtag endgültig erst mit der Wahl des Landtagspräsidenten konstituiert sei und sich erst danach mit Anträge zur Geschäftsordnung befassen könne. Dem widersprach nun der Verfassungsgerichtshof. In ihrem Beschluss gaben die Verfassungsrichter auch eine Art Regieanweisung zum Ablauf der Sitzung: Treutler muss demnach die vorläufigen Schriftführer ernennen, die Beschlussfähigkeit des Landtags feststellen und die von der bisherigen Landtagspräsidentin vorgelegte Tagesordnung von Mitte September zur Abstimmung stellen. Anschließend soll die Sitzung in der Reihenfolge der beschlossenen Tagesordnung fortgesetzt werden. Richter: Verfassung gibt keine Reihenfolge vor "Der Verfassungsgerichtshof hat Rechtsauffassung der CDU-Fraktion vollumfänglich bestätigt. Der AfD-Alterspräsident ist verpflichtet, den Landtag arbeitsfähig zu machen, die von mir geforderte Feststellung der Beschlussfähigkeit durchzuführen und die Tagesordnung abzustimmen", schrieb CDU-Fraktionschef Andreas Bühl nach Bekanntwerden der Entscheidung auf der Plattform X. Nach Ansicht der Richter trifft die Thüringer Verfassung keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen. "Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu erfolgen hat. Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung festzulegen", heißt es in dem Beschluss. Damit sei auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig. "Das Gericht hat das rechtsmissbräuchliche Verhalten des Alterspräsidenten eindeutig festgestellt und den Alterspräsidenten verpflichtet, so zu verfahren, wie es die Parlamentsmehrheit verlangte. Die Entscheidung des Gerichts setzt klare Leitplanken, um einen Landtagspräsidenten zu wählen und damit die Arbeitsfähigkeit des Parlaments herzustellen. Damit sind alle Voraussetzungen für einen geordneten parlamentarischen Ablauf erfüllt", schrieb die CDU-Fraktion in Thüringen in einer Mitteilung. Regelung über mehrere Kandidaten verletzt Verfassungsrecht nicht Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht, heißt es im Beschluss. Die Regelung verstoße weder gegen Bestimmungen der Thüringer Verfassung noch gegen verfassungsrechtliches Gewohnheitsrecht. Bisher liegt es bei der stärksten Fraktion, die in Thüringen erstmals in einem Landesparlament von der AfD gestellt wird. CDU , BSW, Linke und SPD haben bereits angekündigt, dass sie keinen AfD-Kandidaten in das zweithöchste Staatsamt in Thüringen wählen werden. Die CDU hatte eine einstweilige Verfügung der Verfassungsrichter beantragt, um dem Landtag am Samstag einen zweiten Ablauf bei der Herstellung seiner Arbeitsfähigkeit zu ermöglichen. Die AfD mit ihrem Rechtsaußen Björn Höcke ist vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft und wird beobachtet. Einen der vier Landtagsvizeposten soll aber auch die AfD beanspruchenden können, machte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, deutlich.