Insiderhandel: Ex-Mitarbeiter der Deutschen Börse darf Millionengewinn trotz Irrtums nicht behalten
Ein Beschäftigter der Deutschen Börse hat mutmaßlich 154 Insidergeschäfte getätigt – doch in einigen Fällen hatte er gar keine echten Insiderinformationen. Auf den Millionengewinn daraus hat er trotzdem keinen Anspruch, urteilt das OLG Frankfurt.