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Сентябрь
2024

Migration: CSU-Fraktion will Arbeitsmöglichkeit für Flüchtlinge stärken

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Die Aufnahme von Arbeit für Flüchtlinge ist seit Jahren ein heißes Eisen. Die CSU-Landtagsfraktion will die Möglichkeiten nun verbessern.

Bad Staffelstein (dpa/lby) -Asylbewerber in Bayern sollen nach dem Willen der CSU künftig einfacher und schneller eine Arbeit aufnehmen können. Es sollen mehr Möglichkeiten für gemeinnützige Arbeit geschaffen werden, sagte Ministerpräsident Markus Söder bei der Fraktionsklausur im oberfränkischen Kloster Banz nach Angaben von Teilnehmern. Der Schritt bedeutet einen Paradigmenwechsel - bisher standen führende Innenpolitiker der CSU einer verstärkten Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern skeptisch gegenüber.

Nach drei Monaten im Land soll gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber verpflichtend werden - oder eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt aufgenommen werden. Bisher scheitert dies nicht zuletzt an deutlich zu wenigen Möglichkeiten für gemeinnützige Arbeit in den Kommunen - aber auch an der Praxis der Ausländerbehörden bei der Vergabe von Arbeitserlaubnissen. 

Langes Warten auf Arbeitserlaubnis häufig

Die Aufnahme einer gemeinnützigen Arbeit ist nach gegenwärtiger Rechtslage für Flüchtlinge jederzeit möglich. Eine Erlaubnis zur Aufnahme einer entlohnten Arbeit stellen die Ausländerbehörden frühestens nach drei Monaten auf der Grundlage von Einzelfallprüfungen aus - jedoch in der Regel nur bei einer günstigen Bleibeperspektive. Für Menschen, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, ist die Wartezeit in der Regel länger. 

Ein Problem stellen die sogenannten Dublin-Bescheide dar - also die Fälle, in denen Asylbewerber in ein anderes Mitgliedsland der EU überstellt werden müssen. In diesen Fällen wird in der Regel keine Arbeitserlaubnis erteilt - da die Ausreise ja bevorsteht. Auch bei Menschen, die aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommen, wird eine günstige Bleibeperspektive in der Regel nicht angenommen.

Jedoch sind die Menschen tatsächlich zum Teil viele Monate in Deutschland, weil das Empfängerland eine Aufnahme verweigert und dann gegebenenfalls doch ein Asylverfahren in Deutschland gestartet werden muss. In dieser Phase besteht in der Regel keine Arbeitsmöglichkeit.