Urteil: Lange Haftstrafe für Entführer einer Psychotherapeutin
Zwei Männer überwältigen eine Psychotherapeutin, zwängen sie in eine Kiste und halten sie eine Nacht lang fest. Nun wurde das Urteil über sie gesprochen.
Wegen der Entführung einer Psychotherapeutin hat das Kölner Landgericht zwei Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein 40 Jahre alter ehemaliger Patient der Therapeutin, in dem das Gericht den Drahtzieher der Tat erkannte, muss wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für elf Jahre in Haft. Sein 55 Jahre alter Verlobter, den das Gericht als "Mann fürs Grobe" bezeichnete, wurde zu acht Jahren und sechs Monaten in Haft verurteilt. "Wir haben uns hier an 16 Verhandlungstagen mit einem sehr ungewöhnlichen, bizarr anmutenden Fall beschäftigt", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.
Demnach hatte sich der 55-Jährige unter einem Vorwand einen Termin bei der Therapeutin geben lassen. Kurz nach seinem Eintreffen in der Praxis tauchte dann auch der ehemalige Patient mit "Sackkarre und Kiste" dort auf. Sodann betäubten die beiden Entführer die Frau, die heftigen Widerstand leistete, mit Chloroform. An Händen und Füßen gefesselt, wurde sie in die Kiste gezwängt und mit einem gemieteten Transporter in die gemeinsame Wohnung gefahren. Dort wurde sie in einem Badezimmer festgehalten und bedroht.
Täter: "Sie hat mich an der Seele vergewaltigt"
Motiv für die Tat war nach Einschätzung des Gerichts, dass der an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leidende 40-Jährige, der mit Unterbrechungen über mehrere Jahre in Behandlung bei der Frau gewesen war, sich falsch therapiert fühlte. Im Prozess hatte der 40-Jährige gesagt: "Sie hat mich an der Seele vergewaltigt." Zudem habe er die Beendigung der Therapie durch das spätere Opfer als "schwere Kränkung" empfunden, hieß es in der rund einstündigen Urteilsbegründung.
Für die erlittene Kränkung habe der 40 Jahre alte Türke Rache nehmen sowie Schadenersatz in Höhe von 1,5 Millionen Euro erbeuten wollen. Der 55-Jährige hatte im Prozess angegeben, er habe seinen Verlobten "aus Liebe" bei der Tat unterstützt. Beide Männer gaben im Prozess wiederholt an, dass sie trotz der zu erwartenden langen Haftstrafen an ihrer geplanten Eheschließung festhalten wollen.