Justin Timberlake: Überraschende Wende vor Gericht nach Alkoholfahrt
Im Juni war der Sänger aus dem Straßenverkehr gezogen und wegen Trunkenheit am Steuer angeklagt worden. Nun machte Justin Timberlake einen Deal mit dem Richter. Rund drei Monate nachdem Justin Timberlake am 18. Juni wegen Trunkenheit am Steuer verhaftet wurde, konnte er sich nun mit dem Richter einigen. Laut "TMZ" soll der Sänger am Mittwoch einen Deal verhandelt haben, der weder Trunkenheit am Steuer noch eine Straftat beinhaltet. Der 43-Jährige, der sich aktuell auf großer Welttournee befindet, habe dem Bericht zufolge lediglich einen Verkehrsverstoß eingeräumt. Sein Anwalt, Edward Burke Jr., konnte den zuständigen Richter überzeugen, die Anklage wegen Trunkenheit im Straßenverkehr offiziell fallen zu lassen. Timberlake muss sich lediglich wegen beeinträchtigter Fahrtüchtigkeit verantworten. Geringe Geld- statt langer Haftstrafe Das Strafmaß fällt dementsprechend weitaus geringer aus als erwartet. So blüht dem Sänger nur eine Geldstrafe von 300 bis 500 Dollar. Der Richter soll die genaue Höhe des Bußgeldes während einer Anhörung am 13. September festlegen, wenn die Übereinkunft offiziell vor Gericht verhandelt wird. Ein großer Sieg für Timberlake, dem nach seiner Verhaftung in Sag Harbor auf Long Island eine Höchststrafe von bis zu einem Jahr Gefängnis drohte. Die Fahrerlaubnis wurde dem zweifachen Vater trotzdem entzogen. "TMZ" zufolge ein Standardverfahren, weil er einen Alkoholtest verweigerte, nachdem er angehalten worden war. Im US-Bundesstaat New York führt die Ablehnung eines Alkoholtests zu einer automatischen Lizenzsperre für ein Jahr. Timberlake war Mitte Juni in Sag Harbor aus dem Straßenverkehr gezogen worden. Laut einem Polizeibericht versäumte er es unter anderem, an einem Stoppschild anzuhalten. Ein Beamter sagte laut einem Gerichtsdokument, Timberlakes Atem habe stark nach Alkohol gerochen. Bei einer Anhörung vor einem US-Gericht hatte der Sänger auf "nicht schuldig" plädiert. Er hätte lediglich einen Martini getrunken, so die Aussage.