Tirols "Gletscherehe": Strafen nach Berufung teils reduziert
Im Falle der Volksbefragung zum letztlich gescheiterten Skigebietszusammenschluss Pitztal-Ötztal in Tirol ist die wegen Missbrauchs der Amtsgewalt gegen den Erstangeklagten ausgesprochene Strafe am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) reduziert worden. Der Berufung des Drittangeklagten wurde dagegen nicht stattgegeben. Die Sprüche sind nunmehr rechtskräftig. Die beiden sollen als Mitglieder der Wahlbehörde Wahlkarten für Dritte abgeholt und ausgefüllt haben.