ru24.pro
World News
Сентябрь
2024
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30

Verdacht auf Wahlfälschung: 111 Stimmzettel in Dresden wurden manipuliert – Sitzverteilung bleibt

0
Stern 

Die Sachsen-Wahl wird von Betrugsversuchen überschattet. Einzelne Stimmzettel in Dresden sollen manipuliert worden sein. Ein Wahlausschuss hat entschieden.

Der Dresdner Kreiswahlausschuss hat die rund 100 manipulierten Stimmzettel für die Landtagswahl für ungültig erklärt. Auf das endgültige Wahlergebnis habe dies jedoch kaum Auswirkungen, sagte der Dresdner Wahlleiter Markus Blocher nach der Sitzung des Ausschusses im Neuen Rathaus. "Die Sitzverteilung ändert sich nicht." Nur die absoluten Zahlen wurden korrigiert. 

Insgesamt habe man 111 auffällige Briefwahlstimmzettel festgestellt. Alle acht Dresdner Wahlkreise waren demnach betroffen, besonders aber der Wahlkreis 40 in Langebrück im Norden der Landeshauptstadt. Dort liegen die Wahlbezirke 36011 (29 Wahlzettel) und 36012 (56 Wahlzettel).

Manipulierte Kreuze in Dresden für "Freie Sachsen"

Nach der Landtagswahl war bekannt geworden, dass Briefwahlzettel in mehreren sächsischen Wahlkreisen zugunsten der rechtsextremen Kleinstpartei Freie Sachsen manipuliert wurden. Inzwischen ermitteln die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das sächsische Landeskriminalamt (LKA).

Wie häufig gibt es Wahlfälschung in Deutschland 17:48

Der Kreiswahlausschuss überprüfte alle per Briefwahl abgegebenen Stimmzettel mit Direkt- und Listenstimme für die Partei Freie Sachsen, bei jenen mit einer Stimme für die Partei wurden Stichproben gemacht. Man habe vorab damit gerechnet, 112 manipulierte Stimmzettel zu finden, so Blocher. Schließlich sind es 111. "Wir haben uns den einen noch mal ganz genau angeschaut, haben keine Beklebung oder sonstiges finden können."

Dass die Stimmen nun ungültig sind, bezeichnete Blocher als bedauerlich. Nach Beratung mit dem Rechtsbeistand habe eine Mehrheit im Ausschuss jedoch keine rechtliche Grundlage gesehen, die ursprünglich abgegebenen Stimmen für gültig zu erklären.