Tierarztkosten steuerlich absetzbar? | Haustiere und Steuer
Sie brauchen Futter, müssen zum Tierarzt oder kosten Steuern – Haustiere gehen mit der Zeit ganz schön ins Geld. Wir zeigen, was Sie absetzen können. Ob Katze, Hund, Hamster, Vogel oder Fisch – in vielen deutschen Haushalten leben Haustiere. Sie haben eines gemeinsam: Sie kosten Geld. Bestimmte Kosten, die mit der Tierhaltung verbunden sind, lassen sich jedoch von der Steuer absetzen . Wir zeigen, was möglich ist – und was nicht. Tierarztkosten Die Kosten für den Tierarzt lassen sich in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Das gilt sowohl für regelmäßige und verpflichtende Impfungen als auch für außerplanmäßige Operationen oder den Zeckenschutz – etwa bei Hunden, Katzen oder Pferden. Hundesteuer Ebenfalls nicht absetzbar ist die Hundesteuer. Diese wird von den Kommunen erhoben und unterscheidet sich zum Teil erheblich. Während mancher Hundehalter nur wenige Euro pro Monat zahlen muss, fällt andernorts ein dreistelliger Betrag pro Hund und Monat an. Auch bekannt als sogenannte Luxussteuer, zählt die Hundesteuer zu den rein privaten Lebenshaltungskosten. Tierhaftpflichtversicherung Die Kosten für eine Tierhaftpflichtversicherung, wie sie zum Beispiel Hundehalter abschließen müssen, können Sie als Sonderausgaben absetzen. Die Tierhaftpflicht gilt als private Versicherung analog der privaten Haftpflichtversicherung. Eine Steuerersparnis bringt sie aber nur, sofern der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen noch nicht überschritten ist. Lesen Sie hier, bei wie viel Euro der liegt. Meist erreicht man ihn schon mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Krankenversicherung für das Haustier kann wiederum nicht steuerlich geltend gemacht werden – es sei denn, es handelt sich wieder um einen Assistenz- oder einen Diensthund. Anschaffungskosten Auch hier ist wieder zwischen dem reinen Privatvergnügen und medizinisch oder beruflich notwendiger Tierhaltung zu unterscheiden. Schaffen Sie sich ein Haustier nur deshalb an, weil Sie Freude daran haben, tragen Sie die Kosten komplett selbst. Bei Assistenzhunden wie etwa Blindenhunden übernehmen meist die Krankenkassen die Anschaffungskosten. Halten Sie ein Tier aus beruflichen Gründen, etwa einen Polizeihund oder ein Therapietier in Heilberufen, können Sie die Anschaffungskosten zwar absetzen – allerdings nicht auf einen Schlag. Je nach Anwendungsfall müssen Sie sie über sieben oder acht Jahre abschreiben. Die Dauer richtet sich danach, wie lange ein Tier für gewöhnlich genutzt wird. Aufschluss darüber gibt die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Dient das Tier nur teilweise einem beruflichen Zweck, teilweise auch einem privaten, können die Kosten auch nur anteilig als Werbungskosten angesetzt werden. Das stellte das Finanzgericht Münster in einem Urteil (Az. 10 K 2852/18 E ) klar. Hundefriseur und Hundebetreuung Nicht jeder Hund muss zwingend zum Hundefriseur. Da stellt sich die Frage, ob die Kosten für Waschen, Schneiden, Legen auch auf der Steuererklärung angegeben werden können. Ja, lautet die Antwort – und zwar als haushaltsnahe Dienstleistung. Mit einer Einschränkung: Das Frisieren muss in den eigenen vier Wänden und nicht im Hundesalon erfolgen. Das Gleiche gilt für die Betreuung eines Hundes: Sie gilt steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung, wenn die Betreuung im Haushalt – also zu Hause – erfolgt. Die Unterbringung des Vierbeiners in einer Hundepension, einem Hundehotel oder einer Hundetagesstätte können Sie nicht absetzen. Gassigehen durch Hundesitter Lange akzeptierten die Finanzämter lediglich Kosten für die Fütterung, Fellpflege oder Betreuung, wenn diese innerhalb der Wohnung oder im Haus des Tierbesitzers erfolgten. Am 25. September 2017 erklärte jedoch der Bundesfinanzhof das Gassigehen zur haushaltsnahen Dienstleistung (Az.: VI B 25/17). Das bedeutet: Wer seinen Hund von einem Tierbetreuer ausführen lässt, kann die Kosten in der Steuererklärung angeben. Entscheidend dabei ist, ob die Leistungen im Zusammenhang mit der Haushaltsführung stehen. Darunter fallen auch regelmäßig anfallende hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die üblicherweise vom Steuerzahler selbst oder anderen Haushaltsmitgliedern übernommen werden. Das trifft auch auf das Ausführen des Hundes zu, so der Bundesfinanzhof. Eine kleine Einschränkung gibt es jedoch auch hier: Der Hundesitter muss den Vierbeiner aus dem Haushalt abholen und im Anschluss dort auch wieder abliefern. Absetzbare Tierhaltungskosten im Überblick Die folgende Tabelle zeigt, welche Ausgaben rund ums Tier Sie von der Steuer absetzen können: Ausgaben Privates Haustier Diensttier Assistenztier Tierarztkosten nicht absetzbar absetzbar absetzbar Futter nicht absetzbar absetzbar absetzbar Zubehör (z.B. Spielzeug, Bürste) nicht absetzbar absetzbar absetzbar Tierhaftpflichtversicherung absetzbar absetzbar absetzbar Hundesteuer nicht absetzbar fällt nicht an fällt nicht an Anschaffungskosten nicht absetzbar absetzbar trägt i.d.R. die Krankenkasse Berufliche Tierhaltung – Assistenzhund Diensthunde werden in der Regel in den eigenen Reihen ausgebildet. Anders sieht es bei Assistenzhunden oder Blindenhunden aus. Ihre Ausbildung kann in die Tausende gehen und muss im Fall von Assistenzhunden oftmals von den neuen Besitzern getragen werden. Die täglichen Ausgaben lassen sich beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung angeben, wenn der Hund ärztlich verordnet wurde. Das funktioniert allerdings nur, wenn die Unterhaltskosten für das Tier Ihre zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Sie beträgt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Welcher Prozentsatz für Sie gilt, hängt von der Höhe Ihres Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Ein Diensthund kann als Arbeitsmittel angesehen werden und der Besitzer kann somit die Kosten für die Pflege des Hundes von der Steuer absetzen. Das heißt, Futter, Leine, Hundegeschirr und Tierarzt gelten als Werbungskosten.