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Grundsicherung: So sehen die Bürgergeldpläne des Arbeitsministeriums aus

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Beim Bürgergeld gibt es 2025 eine Nullrunde, darüber hinaus gibt es weitere Pläne hinsichtlich Zumutbarkeit und Sanktionen. So sehen sie aus.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat für das kommende Jahr eine Nullrunde für alle Bürgergeld-Empfänger angekündigt. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums, der RTL/ntv und dem stern vorliegt, hervor. Darüber hinaus gibt es Pläne die Mitwirkungspflichten und Sanktionen bei der Grundsicherung zu verschärfen. 

Bürgergeld: Schärfere Sanktionen in Planung

So heißt es in dem Papier aus dem Ministerium, dass es Bürgergeld nicht ohne Mitwirkung gebe und erwartet wird, "dass jeder seinen Beitrag leistet, um aus der Bedürftigkeit herauszukommen". Um dies zu gewährleisten, soll die Zahl der Termine in den Jobcentern erhöht werden. Außerdem gelten sowohl ein Arbeitsweg von bis zu drei Stunden wie auch Umzüge für einen neuen Job als zumutbar. Angesichts des Fachkräftemangels könne niemandem Bürgergeld gezahlt werden, der im nächsten Landkreis dringend gesucht werde. Und wer keine familiären Verpflichtungen habe, solle auch bereit sein, für einen Job umzuziehen. 

Sanktionen sollen künftig bei ausbleibender Mitwirkung verschärft werden. Das heiße "klar und direkte Kürzungen", wenn unbegründet Termine versäumt werden. 

Zudem sind härtete Maßnahmen gegen Schwarzarbeit angekündigt. Bei Schwarzarbeit werden die Leistungen künftig um 30 Prozent gekürzt, die strafrechtlichen Konsequenzen kommen noch hinzu. 

STERN PAID Interview Madeleine Böckler16

Anschubfinanzierung für Langzeitarbeitslose

Wer über "erhebliches Vermögen" verfüge, habe zudem keinen Anspruch auf Bürgergeld. Das Schonvermögen, also das Vermögen das zur Inanspruchnahme der Leistungen nicht aufgebraucht werden muss, bleibe bei 15.000 Euro pro Person. Nach sechs Monaten werde es aber auch herangezogen. 

Als Motto gilt: "Arbeit soll sich immer lohnen". Um den Übergang aus dem Bürgergeld zu erleichtern, soll für Langzeitarbeitslose daher eine Anschubfinanzierung eingeführt werden, die nicht auf andere Leistungen wie Wohn- oder Kindergeld angerechnet wird.