Ermittler beantragen im Fall Bystron Aufhebung der Immunität
Wegen seines Wechsels ins Europaparlament mussten die Behörden bei den Ermittlungen gegen AfD-Politiker Petr Bystron eine Zwangspause einlegen. Um die zu beenden, wenden sie sich nun an das Parlament. Im Zuge der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron hat die Generalstaatsanwaltschaft München beim Europäischen Parlament die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Zuvor hatte die "Augsburger Allgemeine" darüber berichtet. Der Parlamentarier steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal "Voice of Europe" Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Nach Bystrons Wechsel ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität. Weiter ermittelt werden darf erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte.