Wegen Volksverhetzung: Verfahren gegen Bremer Pastor vorläufig eingestellt
Seit vier Jahren wird vor Gericht um Aussagen eines Bremer Pastors gerungen. Nun könnte der juristische Streit ein Ende haben.
Das Landgericht Bremen hat das Verfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung vorläufig eingestellt. Der Pastor müsse innerhalb von sechs Monaten eine Geldauflage von 5.000 Euro zahlen, sagte die Vorsitzende Richterin. Wenn er das Geld an den gemeinnützigen Bremer Verein Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben überwiesen habe, werde das Verfahren endgültig eingestellt.
Der Fall landete noch einmal vor Gericht, nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht ein Urteil vom Mai 2022 aufgehoben hatte. Dem Pastor der St. Martini-Gemeinde in Bremen wurden Äußerungen während eines Eheseminars im Oktober 2019 zum Verhängnis. Er sprach abfällig über Homosexuelle und über das Gendern. Die Aussagen, für die er sich später entschuldigte, gelangten als Audiodatei online.
Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt. In einem Berufungsprozess sprach ihn das Landgericht frei. Nach Einschätzung des Gerichts habe er nicht zu Hass angestachelt und die Äußerungen seien von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt gewesen.
Das Oberlandesgericht kam zu einer anderen Auffassung: Das Urteil sei zu knapp und lückenhaft, kritisierten die Richter im Februar 2023. Die Religionsfreiheit komme an ihre Grenzen, wenn die Menschenwürde betroffen sei. Mit dem Entschluss des Landgerichts könnte der juristische Streit nach vier Jahren bald ein Ende haben.