Anschlag in Solingen: Wo die Debatte über Messerverbote steht
Messer verbieten – oder nicht? Bereits vor dem Anschlag von Solingen gab es dazu eine Debatte. Die hat nun nochmal an Fahrt aufgenommen. Schon der Messeranschlag von Mannheim , bei dem Ende Mai ein Polizist tödlich verletzt wurde, hatte die Debatte nach einer Verschärfung des Waffenrechts befeuert. Nach der tödlichen Messerattacke von Solingen kündigte Kanzler Olaf Scholz (SPD) nun eine rasche Entscheidung dazu an. Doch in der Ampelkoalition sind nicht alle überzeugt. Wo die Debatte steht: Was ist bisher verboten? Erwerb und Besitz bestimmter Messer sind bereits verboten. Dazu gehören neben vielen Springmessern sogenannte Butterflymesser, die ursprünglich aus Asien stammen und einen zweigeteilten, einklappbaren Griff haben. Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Anschlag in Solingen: Alle Entwicklungen im Newsblog Zudem dürfen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimeter nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mitgeführt werden. Verstöße können zu einer Geldstrafe führen. Wie sollen die Verbote ausgeweitet werden? "Wir wollen, dass Messer nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimeter statt bisher zwölf Zentimeter in der Öffentlichkeit mit sich geführt werden dürfen", kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Anfang August an. "Für gefährliche Springmesser wollen wir ein generelles Umgangsverbot." Faeser greift damit im Wesentlichen einen Beschluss des Bundesrats von Mitte Juni auf. Warum ist bisher nichts passiert? Vor allem in der FDP-Fraktion gibt es Skepsis, ob weitere Verbote wirklich helfen. Dies bekräftigte am Montag der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christoph Meyer. Er warnte vor "Symbolpolitik" und kritisierte schärfere Bestimmungen zum Tragen von Messern als "emotional geleiteten, vorschnellen Aktionismus". FDP-Justizminister Marco Buschmann zeigte sich nach Solingen aber offen für Gespräche. Für sinnvolle Maßnahmen im Bereich des Waffenrechts solle es "keine Tabus" geben, sagte er am Montag in Berlin . Warum wird kein komplettes Messerverbot angestrebt? Dies forderte Mitte August der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow; auch die Deutsche Polizeigewerkschaft zeigte sich dafür offen. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte vergangene Woche, er sei bereit, ein Komplettverbot "ergebnisoffen" zu diskutieren. Doch das Problem dürfte bleiben, wer das kontrollieren soll. Zudem wären wohl weitere Ausnahmen nötig: Was wäre etwa mit dem Messer für das Picknick im Park oder den Campingurlaub? Für Gewerbetreibende, Brauchtum oder Sport sieht das Waffenrecht bereits Ausnahmen vom bisherigen Verbot vor. Was ist mit Messerverbotszonen? Sie sind nach Paragraf 42 Waffengesetz an öffentlichen Orten möglich, wo es wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen gegeben hat. Eine Reihe von Städten haben solche Zonen eingeführt, darunter etwa Stuttgart oder Köln . Die Polizei kann dort gezielt nach Messern suchen, ohne einen weiteren Anlass für die Kontrollen zu haben. Für die Einrichtung sind die Landesregierungen zuständig. Faeser hat die Länder flankierend zur Verschärfung des Waffenrechts aufgefordert, mehr Waffen- und Messerverbotszonen auszuweisen. Von dort kommen wiederum Forderungen an den Bund, die rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Messerverbotszonen auszuweiten. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) verweist seinerseits darauf, dass sich entschlossene Täter von solchen Verbotszonen kaum aufhalten lassen dürften.