Messerangriff in Solingen: Haftbefehl gegen abgelehnten Asylbewerber: Das ist über den mutmaßlichen Täter bekannt
Am Ende stellte sich der Messerangreifer selbst. 26 Jahre ist der mutmaßliche Täter von Solingen alt, er stammt aus Syrien. Mittlerweile kümmert sich der Generalbundesanwalt um ihn.
Kurz nach halb zehn am Freitagabend begann er wahllos auf den Hals feiernder Menschen einzustechen. Er tötete drei: zwei Männer im Alter von 67 und 56 sowie eine 56-jährige Frau. Acht weitere verletzte der Mann schwer, sie alle sind aber mittlerweile über den Berg. Nach den Attacken soll der Täter durch die Innenstadtstraßen Solingens geirrt sein. Wo genau, ist noch unklar – aber mit blutverschmiertem Hemd.
Wer ist der Täter von Solingen?
Noch am Tag nach den Messerangriffen sah es so aus, als würde die Polizei im Dunklen tappen, was die Fahndung nach dem Täter angeht. Oder waren es doch mehrere? Ein verdächtiger Jugendlicher wurde zunächst verhaftet, später durchsuchten die Ermittler eine Asylunterkunft, am Samstagabend stellte sich der Mann dann freiwillig: fahrig habe er gewirkt, sein Hemd war blutverschmiert.
Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft die Angelegenheit übernommen und einen Haftbefehl erlassen. Der Anklagebehörde zufolge ist der 26-Jährige dringend verdächtig, die Tat als Mitglied des "Islamischen Staats" (IS) aus einer islamistischen Gesinnung heraus begangen zu haben.
Das ist bislang bekannt:
- Der Täter ist 26 Jahre alt und stammt aus Syrien.
- Sein Name wird mit Issa H. angegeben.
- Er war 2022 nach Deutschland geflüchtet.
- H.s Asylantrag wurde abgelehnt, weshalb er vergangenes Jahr nach Bulgarien abgeschoben werden sollte. Dort war er zuerst in die EU eingereist.
- Medienberichten zufolge konnte er aber fliehen und sei dann abgetaucht.
- 24 Stunden nach den Messerattacken bekannte sich der Islamische Staat (IS) zu der Tat.
- H. teile die Ideologie des IS und habe sich "zu einem derzeit noch nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt" entschlossen, auf dem Solinger Altstadtfest eine "möglichst große Anzahl aus seiner Sicht ungläubiger Menschen zu töten", erklärte die Bundesanwaltschaft.
- Trotz seines vorübergehenden Verschwindens genoss er seit Ende 2023 subsidiären Schutz, er hält sich also legal in Deutschland auf. Diese Art von Schutz bekommen Geflüchtete, deren Asylanträge abgelehnt wurden, deren Herkunftsländer jedoch sehr unsicher sind wie Syrien.
- H. soll Berichten zufolge seine blutverschmierte Jacke entsorgt haben – mitsamt Brieftasche und Papieren. Mithilfe des Ausweises habe die Polizei gewusst, nach wem sie fahnden musste.
Quellen: DPA, AFP, Reuters, "Süddeutsche Zeitung", "Bild", "Solinger Tageblatt"
Der Artikel wurde um die Erkenntnisse der Generalbundesanwaltschaft ergänzt, d.Red.