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Август
2024

Meinung | Richtiges Urteil: Auch eine KZ-Sekretärin ist für Massenmord strafbar

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Als Teil einer „industriellen Tötungsmaschine“ könne man nicht nur Mitläufer sein. Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen Irmgard F.

Mord verjährt nicht, und schon gar nicht das Morden am Fließband in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern. Zu denen gehörte das KZ Stutthof, in ihm arbeitete die heute 99-jährige Irmgard F. als Sekretärin in unmittelbarer Nähe des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe; sie organisierte dessen gesamten Schriftverkehr. Ende 2022 war sie vom Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte zwar von Reue gesprochen, aber dennoch Revision eingelegt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt.

Dass ihre Verteidiger argumentierten, Irmgard F. habe gar nicht gewusst, was im Lager vor sich ging, war nicht nur deshalb grotesk, weil sie durch den Schriftverkehr i

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