Steuererklärung Pflicht? Wann man abgeben muss – und wann es freiwillig ist
				
																	
								
				Vor der Steuererklärung graut es vielen. Wer sie abgeben muss, wer seine Steuern freiwillig erklären kann und was passiert, wenn man einmal damit anfängt.  Eine   Steuererklärung    zu machen kostet Zeit. Doch nicht jeder kann sich diesen Aufwand sparen: Viele Steuerzahler sind pflichtveranlagt und müssen ihre   Steuern    erklären – ob sie wollen oder nicht.  Doch auch, wer nicht dazu verpflichtet ist, sollte sich überlegen, seine Steuererklärung freiwillig einzureichen. Denn im Schnitt gibt es etwa 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.  Aber wer muss überhaupt eine Erklärung machen? Wie lange haben Sie dafür Zeit? Und müssen Sie immer eine Steuererklärung machen, wenn Sie einmal eine abgegeben haben? t-online hat die Antworten.  Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?  Einige Steuerzahler sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Diese sogenannte Pflichtveranlagung gilt, wenn  Sie als Arbeitnehmer weitere   Einkünfte von mehr als 410 Euro    neben Ihrem Arbeitslohn haben, etwa aus einer Vermietung,   Sie   Lohnersatzleistungen    wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder   Kurzarbeitergeld    von mehr als 410 Euro bekommen,   Sie steuerpflichtige Einkünfte haben, die   noch nicht versteuert    wurden, etwa aus selbstständiger Arbeit,   wenn Sie verheiratet und mit Ihrem Partner zusammenveranlagt sind und Sie die   Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor    kombinieren,   wenn Sie in   Steuerklasse 6    besteuert werden,   wenn Sie eine   Lohnsteuerermäßigung    bewilligt bekommen haben, Ihr Arbeitgeber also jeden Monat etwas weniger   Lohnsteuer    für Sie ans Finanzamt abführt, und Sie im Steuerjahr 2023 mehr als 12.174 Euro verdient haben,   Sie und Ihr Partner   nicht zusammenveranlagt    sind und den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag nicht hälftig aufteilen,   Sie eine   Abfindung    von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und dieser bei der   Berechnung der Lohnsteuer    nicht die günstige Fünftelrechnung angewendet hat,   Sie   Sonderzahlungen    bekommen haben, im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt haben und das neue Unternehmen bei der Lohnsteuerberechnung die Werte des früheren Arbeitgebers nicht berücksichtigt hat,   spezielle Fälle von Sonderzahlungen    vorliegen, die in der Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert sind,   Ihr   Partner gestorben    ist,   Ihre   Ehe geschieden    wurde und einer von Ihnen im selben Jahr wieder geheiratet hat,   auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im   EU-Ausland    lebt,   sich Ihr   Wohnsitz im Ausland    befindet und Sie eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt haben.    Auch wenn Sie selbst keinen Lohn und kein Gehalt beziehen, gibt es Fälle, in denen Sie eine Steuererklärung machen müssen. Dazu zählen:  Sie haben als   Rentner    steuerpflichtige Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags. Dieser liegt für das Steuerjahr 2023 bei 10.908 Euro.   Mehr dazu, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.    Ihr Ehe- oder Lebenspartner Lohn oder Gehalt bezieht und eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt.   Sie einen   Verlustvortrag    geltend gemacht haben.   Sind Sie Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Landwirt, sind Sie immer zu einer Erklärung verpflichtet.  Bei der Steuer:      Kurzarbeitern droht eine böse Überraschung    Außerdem gilt: Fordert Sie das Finanzamt auf, eine Steuererklärung abzugeben, müssen Sie dem Folge leisten – auch wenn keine der genannten Voraussetzungen vorliegt.  Trifft all das nicht zu, liegt keine Pflicht zur Abgabe vor. Das gilt meist für Arbeitnehmer, die außer ihrem Arbeitslohn so gut wie keine Einnahmen haben. Trotzdem können Sie Ihre Steuererklärung freiwillig einreichen. Wann sich das lohnt, lesen Sie weiter unten.  Welche Abgabefristen sollte ich beachten?  Seit dem Steuerjahr 2018 haben Sie zwei Monate mehr Zeit, um Ihre verpflichtende Steuererklärung abzugeben. Statt am 31. Mai muss sie spätestens am 31. Juli beim Finanzamt sein. Eine Ausnahme gibt es bei der Steuererklärung 2023. Die Abgabefrist verschiebt sich auf den 2. September 2024.  Eine längere Frist gibt es, wenn ein   Steuerberater    oder ein   Lohnsteuerhilfeverein    hilft. Sie haben dann für die Steuererklärung 2023 bis zum 2. Juni 2025 Zeit.  Kosten und Nutzen:      Wann lohnt sich ein Steuerberater für mich?    Vier Jahre Zeit für freiwillige Steuererklärung  Wer zur Abgabe verpflichtet ist und merkt, dass er den Abgabetermin nicht einhalten kann, sollte beim Finanzamt rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf   Fristverlängerung    stellen. Ob das Finanzamt dem stattgibt, liegt allerdings im Ermessen der Beamten. Verpassen Sie die Abgabefrist, droht je nach Ausmaß des Verzugs ein Verspätungszuschlag.   Mehr dazu lesen Sie hier.   Liegt keine Pflicht zur Abgabe vor, können Sie die Erklärung freiwillig einreichen. Dafür haben Sie nach Ablauf des Steuerjahres   vier Jahre    lang Zeit. Bis zum 31. Dezember 2024 können Sie also noch die Steuererklärung 2020 einreichen.   Lesen Sie hier, welche Tipps Sie dabei beachten sollten.   Wann lohnt es, freiwillig Steuern zu erklären?  Es kann sinnvoll sein, eine Steuererklärung zu machen, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Diese sogenannte Antragsveranlagung lohnt vor allem, wenn Sie mit einer Erstattung der   Einkommensteuer    rechnen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn  Sie   Werbungskosten    haben, die über den Pauschbetrag von 1.230 Euro hinausgehen,   Sie aufgrund einer Krankheit hohe eigene Kosten haben oder andere   außergewöhnliche Belastungen   ,   Sie   Sonderausgaben wie Kirchensteuer   , Spenden oder Kinderbetreuungskosten geltend machen können,   Sie Ausgaben für   haushaltsnahe Dienstleistungen    haben,   Sie Handwerkerleistungen bezahlt haben,   Sie eine Haushaltshilfe angestellt haben,   Sie   Berufseinsteiger    sind oder nur für kurze Zeit beschäftigt waren,   Sie als Arbeitnehmer die   Arbeitnehmersparzulage    beantragen wollen,   Sie als   Eltern    den   Kinderfreibetrag    statt des Kindergeldes nutzen wollen oder beim Lohnsteuerabzug kein Kinderfreibetrag eingetragen war,   Sie als   verheiratete Doppelverdiener    beide in   Steuerklasse 4    veranlagt sind,   Sie als besser verdienender   Riester-Sparer    vom Sonderausgabenabzug profitieren wollen,   Sie geheiratet haben und das   Ehegattensplitting    nutzen wollen,   Sie einen Verlust gemacht haben,   Sie auf Kapitalerträge 25 Prozent   Abgeltungssteuer    gezahlt haben, Ihr Grenzsteuersatz aber darunter liegt, weil Sie zum Beispiel Niedrigverdiener, Rentner oder Student sind.   Ist man verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen?   Nicht grundsätzlich. Wenn Sie Ihre   Steuererklärung freiwillig    machen, können Sie jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob sich die Einkommensteuererklärung für Sie lohnt oder nicht. Sie rutschen nicht in die Pflicht, nur weil Sie einmal angefangen haben, Ihre Steuern freiwillig zu erklären.  15 Tipps:      Das können Sie von der Steuer absetzen    Erfüllen Sie hingegen eine der oben genannten Voraussetzungen für die   Pflichtveranlagung    (siehe oben), kommen Sie nicht darum herum, Ihre Steuererklärung einzureichen. In jedem Jahr, in dem Sie dazu verpflichtet sind, müssen Sie sie machen. Ändert sich dieser Status, können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Formulare beim Finanzamt einreichen.  Wer einmal eine Steuererklärung macht, muss immer eine machen?  Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung? Diesen   Mythos    glauben viele. Doch er stimmt nicht.  Müssen Sie normalerweise keine Steuererklärung machen, tun es in einem Jahr aber trotzdem, weil Sie dadurch eine Erstattung bekommen, bedeutet das nicht, dass Sie fortan immer eine Steuererklärung abgeben müssen. Lohnen kann sich das aber trotzdem (siehe oben).   Lesen Sie hier    weitere große Irrtümer über die Steuererklärung.				
			
			
			
			
						
						
						
					
		