Berlin: Anklage gegen Ex-Senatorin Dilek Kalayci in Bestechungsfall
Gegen die frühere Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci ist Anklage erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft der SPD-Politikerin Bestechlichkeit vor. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Berlins frühere Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) wegen Bestechlichkeit erhoben. Mitangeklagt ist ein Inhaber einer Werbeagentur, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin mitteilte. Dem 58-Jährigen wirft die Anklage Bestechung vor. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" berichtet. Kalayci selbst äußerte sich zu dem Vorgang nicht. Eine von ihr beauftragte Anwaltskanzlei erklärte aber auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die Ex-Senatorin weise den gegen sie erhobenen Vorwurf nachdrücklich zurück. "Die umfangreichen Ermittlungen haben den Tatvorwurf nach meiner Überzeugung auch nicht bestätigt", so Anwalt Robert Unger. Anklage: Keine Rechnung für die Hochzeit Nach den Ermittlungen sollen der Werbeagentur-Mann und die Politikerin im Frühjahr 2019 vereinbart haben, dass seine Agentur die Planung und Organisation der Hochzeitsfeier von Kalayci übernimmt. Die Leistungen sollen der früheren Senatorin aber laut Anklage nie in Rechnung gestellt worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie nicht bezahlen musste, weil sie der Agentur absehbar Aufträge aus dem Senat versprach. Die Ex-Senatorin soll keine Rechnung verlangt haben. Stattdessen soll die Firma laut Anklage nach der Hochzeit von der Gesundheitsverwaltung den Auftrag für eine Werbekampagne erhalten haben, bei der es um die Gewinnung von Nachwuchs für die Pflege ging. Die Agentur habe dafür 267.830 Euro erhalten. Nach Abzug der Kosten für die Kampagne blieben laut Anklage für die Firma rund 7.400 Euro übrig, der mitangeklagte Inhaber soll etwa 9.450 Euro erhalten haben. Die Leistungen für Kalaycis Hochzeit sollen sich auf etwa 11.240 Euro belaufen haben. Kalayci weist Vorwürfe zurück Kalaycis Anwalt erklärte: "Sie versichert, dass sie, bis ihr der Vorwurf bekannt geworden ist, stets davon ausging, dass die Leistungen der Werbeagentur ordnungsgemäß abgerechnet und vollständig bezahlt worden sind." Seine Mandantin habe weder Kenntnis davon gehabt, dass es eine nicht abgerechneten Leistung gab, noch hätte sie so etwas hingenommen, so Anwalt Unger weiter. "Frau Kalayci hat auch zu keinem Zeitpunkt gegen ihre Dienstpflichten verstoßen", so Unger weiter. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, kommt es zum Prozess vor dem Landgericht Berlin. Eine Strafkammer muss nun prüfen, ob sie die Sichtweise der Anklagebehörde teilt und die Anklage zulässt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.