Amtsleiterin vergewaltigt: Gemeinde haftet nicht für Bürgermeister-Tat
Oberlandesgericht Linz weist Amtshaftungsklage der vom damaligen Bürgermeister von Scharten vergewaltigten Frau zurück.
Oberlandesgericht Linz weist Amtshaftungsklage der vom damaligen Bürgermeister von Scharten vergewaltigten Frau zurück.