Meinung | Hauptsache, die CSU ist drin: Das bedeutet das Urteil von Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die von der Ampelkoalition im vergangenen Jahr beschlossene Wahlrechtsreform prinzipiell in Ordnung, in einem Punkt aber verfassungswidrig ist. So billigte das Gericht die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate, die bei der Wahl 2021 zu einer regelrechten Aufblähung des Bundestags auf 736 Abgeordnete geführt hatte. Künftig wird das auf 630 Sitze begrenzte Parlament allein nach dem Zweitstimmenergebnis der Parteien besetzt. Dies könnte dazu führen, dass nicht mehr alle 299 Wahlkreise einen direkt gewählten Abgeordneten ins Parlament entsenden dürfen.
Dagegen hatten vor allem die Union und die Bayerische Staatsregierung geklagt und dabei heftig vom Leder gezogen. Die Wahlrechtsreform sei ein An
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