Verfassungsgericht kippt Teile der Wahlrechtsreform: Ein Urteil mit Signalwirkung für die Ampelparteien
Mit dem Urteil zum Wahlrecht hat das Verfassungsgericht der Ampel erneut eine Niederlage beschert. Die für regional verankerte Parteien existenzielle Grundmandatsklausel gilt weiter. Das Herzstück der Reform hingegen blieb unbeanstandet. Es ist höchste Zeit für ein Ende der Debatte, meint Eva Quadbeck.