„Das Bundesverfassungsgericht rettet die CSU und die Linke“
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel zum Teil als verfassungswidrig eingestuft und in seinem Urteil die Aufhebung der Grundmandatsklausel gekippt. Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler ordnet das Urteil der Richter ein.