Stiftung Warentest: Was Studierende zur Krankenversicherung wissen müssen
Wer studieren will, braucht eine Krankenversicherung. Welche Auswahl Studierende haben und was sie beachten sollten – Tipps von Stiftung Warentest.
Wer in diesem Wintersemester mit dem Studium anfangen will, wartet nun wahrscheinlich ungeduldig auf die Zusage der Wunschuniversität. Doch nicht nur eine erste eigene Wohnung und der Umzug müssen organisiert werden. Auch die Krankenversicherung sollte nicht vergessen werden. Was es zu beachten gibt, hat Stiftung Warentest unter die Lupe genommen.
Wie können sich Studierende versichern?
Studierende können sich vor Studienstart für die private oder gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Versichert sein müssen sie in jedem Fall, um studieren zu können. Die meisten Studierenden sind in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auslandskrankenversicherung 14.43
Wie teuer ist die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende?
Studierende sind bis zum 25. Geburtstag kostenlos über ihre gesetzlich versicherten Eltern mitversichert. In Ausnahmefällen auch länger. Danach kostet die Versicherung für Studentinnen und Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung rund 129 Euro im Monat. Erst mit 30 Jahren wird die Versicherung deutlich teurer.
Was müssen Studierende in Bezug auf die Krankenversicherung beachten, wenn sie nebenbei Geld verdienen?
Familienversicherte Studierende dürfen bis zu 505 Euro pro Monat verdienen, wenn sie selbstständig arbeiten oder Zinsen bekommen. Bei einem Minijob oder bezahltem Praktikum liegt die Verdienstgrenze bei 538 Euro. Verdient man mehr, muss man in die studentische Krankenversicherung wechseln und eigene Beiträge zahlen. Für Studierende in der studentischen Krankenversicherung gilt keine Verdienstobergrenze mehr. Sie dürfen allerdings in der Vorlesungszeit regelmäßig nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, sonst fliegen sie aus der günstigen studentischen Krankenversicherung und müssen so viel zahlen wie Arbeitnehmer.
Was ist wichtig, wenn eine private Krankenversicherung gewählt wird?
Wer sich privat krankenversichern will, muss einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen – und das spätestens drei Monate nach Studienbeginn, so die Warentester. Denn: Zu Beginn des Studiums sind auch bisher privat versicherte Kinder Pflichtmitglieder in der studentischen Krankenkasse. Der Antrag kann bei einer beliebigen Krankenkasse gestellt werden. Die Wahl sollte gut überlegt sein, da sie für die gesamte Studienzeit bindend ist. Ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung ist erst beim Wechsel von Bachelor zu Master möglich. Wenn dazwischen mindestens ein Monat Pause liegt, informiert Warentest. Und die Studierenden müssen sich zunächst exmatrikuliert haben, um dann zum Start des Masters wieder Pflichtmitglieder in der studentischen Krankenkasse zu sein.
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Wie teuer ist eine private Krankenversicherung für Studierende?
Wie hoch der Beitrag bei privaten Anbietern ist, hängt vom Alter, dem Gesundheitszustand der Studentin oder des Studenten und den gewünschten Leistungen ab. Für junge Studierende gibt es günstige Tarife ab 80 Euro im Monat, informiert Stiftung Warentest.